Corporate Governance

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, Corporate Governance bildet den Rahmen aus Regeln und Mechanismen, nach denen Unternehmen geführt und überwacht werden. Die bet-at-home.com AG (nachfolgend auch „Gesellschaft“ genannt) ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Seit dem Sommer 2016 werden die Aktien der Gesellschaft im Prime Standard, einem Segment des Regulierten Marktes, an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Seitdem gilt die Gesellschaft im rechtlichen Sinne als börsennotiertes Unternehmen und ist gemäß § 289a des Handelsgesetzbuches (HGB) zur Abgabe einer Erklärung zur Unternehmensführung verpflichtet. Der Deutsche Corporate Governance Kodex (nachfolgend „Kodex“ genannt) empfiehlt, dass Vorstand und Aufsichtsrat jährlich über die Corporate Governance berichten („Corporate Governance Bericht“) und diesen Bericht gemeinsam mit der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlichen. Diese Erklärung ist in einem gesonderten Abschnitt des zusammengefassten Lageberichts aufzunehmen. Alternativ kann sie auch auf der Website der Gesellschaft öffentlich zugänglich gemacht werden. In diesem Fall ist im zusammengefassten Lagebericht auf die entsprechende Internetseite zu verweisen. Nachfolgend können Sie den Corporate Governance Bericht sowie die freiwillige Entsprechenserklärung der Gesellschaft herunterladen. Die aktuelle Fassung des Kodex sowie frühere Fassungen sind abrufbar unter: www.dcgk.de.
Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der bet-at-home.com AG
Vergütungssystem des Vorstands 2023
Vergütungssystem des Vorstands 2022
Vergütungssystem des Vorstands 2021
Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder 2025
Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder 2021

Erklärungen zur Unternehmensführung und Corporate Governance Berichte, Vergütungsberichte und Entsprechenserklärungen

Directors' Dealings

Gemäß Artikel 19 der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR) sind Personen, die bei der bet-at-home.com AG Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie ihnen nahestehende Personen verpflichtet, bestimmte Eigengeschäfte mit Aktien oder Schuldtiteln der bet-at-home.com AG oder damit verbundenen Derivaten bzw. anderen Finanzinstrumenten der bet-at-home.com AG und der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Die Meldung hat unverzüglich und spätestens drei Geschäftstage nach dem Datum des Geschäfts zu erfolgen.

Die entsprechenden Mitteilungen über Directors’ Dealings werden nachfolgend veröffentlicht:

Mitteilung über Eigengeschäfte von Führungskräften gemäß Artikel 19 MAR – Stefan Sulzbacher