Gemäß Artikel 19 der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR) sind Personen, die bei der bet-at-home.com AG Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie ihnen nahestehende Personen verpflichtet, bestimmte Eigengeschäfte mit Aktien oder Schuldtiteln der bet-at-home.com AG oder damit verbundenen Derivaten bzw. anderen Finanzinstrumenten der bet-at-home.com AG und der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Die Meldung hat unverzüglich und spätestens drei Geschäftstage nach dem Datum des Geschäfts zu erfolgen.
Die entsprechenden Mitteilungen über Directors’ Dealings werden nachfolgend veröffentlicht:
Mitteilung über Eigengeschäfte von Führungskräften gemäß Artikel 19 MAR – Stefan Sulzbacher